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Parkausweise für Schwerbehinderte

Wo erhält man die Parkausweise?

Sie können einen Parkausweis entweder beim:

-Sozialamt des Kreises Paderborn oder beim

(Aldegrevestraße 10-14, 33102 Paderborn).

- Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn

(An der Talle 7, 33102 Paderborn) beantragen

Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?

  • Einen internationalen blauen Parkausweis
  • Eine orangefarbene Parkerleichterung

Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Merkzeichen "aG"
  • Blinde Menschen mit Merkzeichen "Bl"
  • Contergangeschädigte Menschen, d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)

Der blaue Parkausweis gilt für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)

Wer kann eine orangefarbene Parkerleichterung erhalten?

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsströrungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen oder der Atmungsorgane
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Die orangefarbene Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist allerdings das Merkzeichen "B" für "Begleitperson" nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Sie gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)

Wo erhält man die Parkausweise?

Die Parkausweise sind beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zu beantragen.

Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Für die Einwohner des Stadtgebietes Paderborn und Delbrück ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen zum Parken gültig?

Die Gültigkeit des blauen Parkausweises und der orangefarbenen Parkerleichterung beträgt längstens 5 Jahre.

benötigte Unterlagen:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Passbild bei der Beantragung des blauen Parkausweises in Übereinstimmung mit dem Schwerbehindertenausweis aG

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Die Ausstellung des blauen Parkausweises kann bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort erfolgen. Sofern er per Post beantragt wird, dauert dies ca. 4 Werktage.

Für die orangefarbene Parkerleichterung beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 2 und 4 Wochen, da zunächst geprüft werden muss, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Zulassungsstelle
Telefon
05251 308-3699
Telefax
05251 308-893698
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
Großraumbüro
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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