Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

01. Oktober 2025

Führerscheinumtausch der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001

Straßenverkehrsamt erinnert an Umtauschfrist im Januar 2026

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. So schreibt es eine EU-Richtlinie vor. Das bedeutet: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – egal, ob alter Papierführerschein oder das ältere Modell des Kartenführerscheins -, sind bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn erinnert daran, dass dies schrittweise geschieht. „Aktuell wenden wir uns an die Bürgerinnen und Bürger, deren Fahrerlaubnis in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde und das unabhängig vom Alter der jeweiligen Person“, erklärt Tobias Kürpick, Sachgebietsleiter in der Führerscheinstelle. Bis zum 19. Januar 2026 gibt es Gelegenheit zum Umtausch. Danach verliert die bisherige Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit. Bei einer möglichen Verkehrskontrolle droht ein Verwarngeld.
Eine Sonderregelung gilt für alle Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind. Sie sind vom Pflichtumtausch im Januar ausgeschlossen und müssen sich erst bis zum 19. Januar 2033 beim Straßenverkehrsamt melden. Damit soll ihnen ein vorzeitiger Aufwand erspart bleiben, falls sie nach diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug mehr führen.
Für einen erfolgreichen Führerscheinumtausch sind ein gültiges Ausweisdokument wie ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein erforderlich.
„Wir empfehlen, den Umtausch frühzeitig anzustoßen“, rät Tobias Kürpick. Da eine große Anzahl von Führerscheinen vom Umtausch betroffen ist, kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Bearbeitungszeiten als üblich kommen. Das neu ausgestellte Dokument gilt dann für die nächsten 15 Jahre.
Auf der Homepage des Kreises Paderborn sind alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen erhältlich. 

Der Umtausch kann digital oder persönlich vor Ort beantragt werden. 

Dafür bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit im Vorfeld online einen Termin zu buchen. 

Weitere Informationen: www.kreis-paderborn.de/fuehrerscheinumtausch

 
 
 

Kontakt

Straßenverkehrsamt

An der Talle 7

33102 Paderborn

05251 308-3699

fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
Der Kreis Paderborn bei WhatsApp
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“