Parken / Handwerkerausweis

Infos

Ambulante soziale Dienste können gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt für das Parken in folgenden Bereichen:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden
  • auf Kurzzeitparkplätzen ohne zeitliche Begrenzung
  • auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Parkflächen

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Seit Mai 2004 gibt es in Ostwestfalen-Lippe einen regionalen Handwerkerparkausweis, der in allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold sowie im gesamten Münsterland gültig ist. Der Parkausweis berechtigt zum Parken während des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen:

  • im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Zeichen 286/ 290 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten
  • gebührenfrei und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
    auf Bewohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) auch außerhalb gekennzeichneter Flächen

Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, die mit einem Service- oder Werkstattfahrzeug Reparatur- und Montagearbeiten durchführen.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Details

Erforderliche Unterlagen
Ambulante soziale Dienste:
  • formloser Antrag

Handwerkerparkausweis:
  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie des Gewerbescheins
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
keine
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 3641
Telefax
05251 308 893640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Downloads

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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