Der Kreis Paderborn ist als Untere Fischereibehörde zuständig für den Vollzug des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung.
Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:
Um die Fischerei ausüben zu können, ist nach den einschlägigen Vorschriften des Landesfischereigesetzes NRW der Besitz eines Fischereischeines notwendig. Personen ohne gültigen Fischereischein dürfen auch an Privatgewässern nicht fischen, es sei denn, sie sind Eigentümer des Gewässers.
Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (höchstens 60 Minuten) und einem praktischen Teil (sollte 15 Minuten in der Regel nicht überschreiten).
Interessierte, die an der Fischerprüfung teilnehmen wollen, sollten noch folgende Hinweise beachten:
Im Übrigen ist für die Prüfung die Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV. NRW. 1998 S. 62) maßgebend.
Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt im Herbst jeden Jahres die Fischerprüfung durch. Die Fischerprüfung 2026 wird vom 02.11.2026 bis zum 06.11.2026 stattfinden, für die Nachprüfung ist der 30.11.2026 angesetzt. Die Anmeldung wird vom 02.09.2026 bis zum 02.10.2026 freigeschaltet. Ein Antrag auf Prüfungszulassung kann auf elektronischem Wege über das Serviceportal des Kreises Paderborn, zum entsprechenden Formular gelangen Sie hier.
Die Gebühr für die Ablegung der Fischerprüfung beträgt 50,00 €.
Fischereischeine erteilen die Städte und Gemeinden des Kreises und nicht die Untere Fischereibehörde.
| Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)