Erlaubnisse und EG Lizenzen / Fahrerbescheinigung

Infos

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, ist erlaubnispflichtig.

Es ist hierbei zwischen der nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und der Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden.

Fahrerbescheinigung

Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaats (nicht EU-Bürger) ist.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Details

Erforderliche Unterlagen

Erteilung von Erlaubnissen und EG Lizenzen

  • ausgefüllter Antragsvordruck
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • polizeiliches Führungszeugnis (Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person)
  • Nachweis über die fachliche Eignung
  • die Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes nach § 2 Abs. 2 bis 4 GBZugV erforderlich sind:
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung
  • Gewerbeanmeldung
  • ggfls. Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Fahrerbescheinigung


ausgefüllter Antragsvordruck
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • die dem Unternehmer erteilte EG-Lizenz
  • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Hinweise
Die Antragsvordrucke für

  • die Erteilung von Erlaubnissen und EG Lizenzen
  • die Fahrerbescheinigung
werden nach Bedarf zugeschickt, bzw. können abgeholt werden.

Für jedes Fahrzeug ist eine Abschrift der Genehmigungsurkunde erforderlich!

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3641
Telefax
05251 308-89-3640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
411
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Junge

    Straßenverkehrsamt

    Bad Lippspringe / Hövelhof / 33102 Paderborn / 33104 Paderborn / 33106 Paderborn

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3659 Fax 05251 308-893699
  • Frau Pawlowski

    Straßenverkehrsamt

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3641 Fax 05251 308-893699