Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig.
Es werden Konzessionen (Genehmigungen) für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen erteilt. Desweiteren erteilt der Kreis Paderborn Ausnahmegenehmigungen, für z.B. Ausnahmen von der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder für das öffentliche Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde.
Der Kreis Paderborn führt Aufsicht über die konzessionierten Betriebe.
Die Bezirksregierung in Detmold ist für die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen zuständig.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Erforderliche Unterlagen |
Für die Erteilung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Gebühren | nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn |
Zahlungsart | Überweisung |
Rechtsgrundlage |
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Hinweise |
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Bearbeitungszeit | von der Antragstellung bis zur Erteilung ca. 3-4 Wochen |
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Straßenverkehrsamt
Bad Lippspringe / Hövelhof / 33102 Paderborn / 33104 Paderborn / 33106 Paderborn