Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Infos

Nach § 11, 12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NW) i.V.m. § 23 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW und nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW) erhalten ambulante Pflegedienste eine Investitionskostenpauschale für Leistungen nach dem SGB XI. Für diese Förderung ist der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.

Der Antrag auf Förderung ist jährlich spätestens zum 01.03. vollständig (d. h. mit allen Anlagen) und im Original durch den Träger oder einen nachgewiesenen vertretungsberechtigten Dritten einzureichen. Ein Nachreichen des Testates ist abweichend davon bis zum 01.05. möglich.

Kontakt

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5031
Telefax
05251 308 - 5099
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 3. Obergeschoss
Raumnummer
E.03.16
Lageplan
Lageplan ansehen

Sprechzeiten

Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)