Das Sozialamt ist für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und weitere soziale Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehören beispielsweise auch Aufgaben wie die Ausbildungsförderung (BAFöG), die Pflegeberatung und die Aufsicht über Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und auch Aufgaben im Schwerbehindertenrecht. Details und die zuständigen Ansprechperson zu diesen und weiteren Aufgaben finden Sie im folgenden.
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
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