Zugelassene Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege mit Sitz in NRW können beim Kreis Paderborn einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen, sofern der aufgenommene Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme im Kreis Paderborn hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat und zudem pflegebedürftig nach dem SGB XI ist.
Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung, die die Investitionskosten dem Gast nicht berechnen darf. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats schriftlich, per Mail oder per Fax zu stellen (gesetzliche Frist, es zählt der Antragseingang). Der Antrag kann zur Fristwahrung vorsorglich gestellt werden, sofern die Pflegegradeinstufung des Gastes noch nicht feststeht.
Weitere Voraussetzung ist ein lückenloser Nachweis festgesetzter Investitionskosten durch den zuständigen Landschaftsverband.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | – |
Freitag: | – |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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