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Aufwendungszuschuss für Investitionskosten von Tages- und Kurzzeitpflege

Zugelassene Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege mit Sitz in NRW können beim Kreis Paderborn einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen, sofern der aufgenommene Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme im Kreis Paderborn hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat und zudem pflegebedürftig nach dem SGB XI ist.
Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung, die die Investitionskosten dem Gast nicht berechnen darf. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats schriftlich, per Mail oder per Fax zu stellen (gesetzliche Frist, es zählt der Antragseingang). Der Antrag kann zur Fristwahrung vorsorglich gestellt werden, sofern die Pflegegradeinstufung des Gastes noch nicht feststeht.
Weitere Voraussetzung ist ein lückenloser Nachweis festgesetzter Investitionskosten durch den zuständigen Landschaftsverband.

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-5010
Telefax
05251 308-895010
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 3. Obergeschoss
Raumnummer
E.03.18
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag:
Freitag:

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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