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Schwerbehindertenrecht

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Häufig gestellte Fragen zum Schwerbehindertenrecht finden Sie unter Details.

Fragen zum Schwerbehindertenrecht

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis zu stellen?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist.
Sofern Sie also unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, die nicht nur vorübergehend sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen.

Wer ist zuständig für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises?

In Nordrhein-Westfalen wird die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX durch die Kreise und kreisfreien Städte festgestellt. Einwohner mit Wohnsitz im Kreis Paderborn können den Antrag beim Kreis Paderborn, Sozialamt, Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn stellen.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie können den Antrag mit dem Formular per Post oder Online stellen.

Das Antragsformular erhalten Sie in der Kreisverwaltung. Es kann Ihnen auf Wunsch auch übersandt werden. Anforderungen richten Sie bitte per Mail unter Angabe Ihrer Adresse an info@kreis-paderborn.de . Auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster, Schwerbehindertenrecht, steht eine PDF-Version zum Download zur Verfügung.

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/antrag_stellen/index.html

Online kann der Antrag über https://www.elsa.nrw.de gestellt werden.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

• Ärztliche Unterlagen
Bereits vorhandene Arztberichte/Krankenhausberichte können dem Antrag beigefügt werden. Die ärztlichen Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Sie müssen sich nicht erneut um Unterlagen bemühen. Aktuelle ärztliche Befundberichte werden vom Kreis Paderborn, Abteilung Schwerbehindertenrecht, von Ihren behandelnden Ärzten angefordert.

• Vollmacht
Sofern Sie den Antrag nicht für sich selbst, sondern für einen Dritten stellen, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei.

• Betreuungsurkunde
Stellen Sie den Antrag als rechtlicher Betreuer für einen Dritten, legen Sie bitte die die Urkunde des Amtsgerichts über die Bestellung zum Betreuer vor.

• Aufenthaltstitel

Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und sind nicht EU-Bürger, fügen Sie bitte Ihren Aufenthaltstitel bei.

Muss ich ein Lichtbild vorlegen?

Das Lichtbild ist für den Schwerbehindertenausweis erforderlich, der ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt wird. Ein Lichtbild kann direkt mit dem Antrag eingesandt werden, ist jedoch nicht zwingend bereits bei der Antragstellung erforderlich. Es kann auch während des Verfahrens nachgereicht oder erst nach der Erteilung des Bescheides übersandt werden. Das Lichtbild ist mit einem Namensvermerk auf der Rückseite zu versehen.

Per Post eingereichte Lichtbilder werden elektronisch erfasst und nicht wieder zurückgeschickt, sondern vernichtet.

Auch eine elektronische Übermittlung über das Internetportal ELISA ist möglich.
https://www.sgbix-online.nrw.de/sgbix/elisa/index.html
Hierzu muss jedoch bereits ein Geschäftszeichen vergeben und ein Lichtbildcode von der Abteilung Schwerbehindertenrecht zugesandt worden sein.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Von den im Antrag angegebenen Ärzten/Krankenhäusern werden ggfs. erforderliche weitere Berichte durch die Abteilung Schwerbehindertenrecht angefordert.

Die gesamten medizinischen Unterlagen werden vom ärztlichen Dienst begutachtet. In seltenen Fällen wird ggf. eine (fach-) ärztliche Untersuchung erforderlich. Nach erfolgter Auswertung ergeht ein Feststellungsbescheid, aus dem der Grad der Behinderung (GdB) und ggfs. zustehende Merkzeichen hervorgehen.

Ab einem GdB von 50 steht ein Ausweis zu, der über einen externen Dienstleister erstellt und per Post zugesandt wird.

Wie lange dauert das Verfahren?

Durchschnittlich dauert das Verfahren ca. 3 bis 4 Monate. Die Dauer des Verfahrens ist auch davon abhängig, wie schnell die im Antrag genannten Ärzte bzw. Krankhäuser die erbetenen Stellungnahmen übersenden.

Wie wird mein Schwerbehindertenausweis verlängert?

Einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Ausweises formlos beantragt werden.

Der Ausweis im alten Format (grünes Kartonpapier mit Foto, durch Ösen gestanzt) ist per Post mit farbigem Foto (Passbildformat) für eine Neuausstellung an die Abteilung Schwerbehindertenrecht zu senden. Selbstverständlich können der alte Ausweis und das Foto auch persönlich im Auskunfts- und Beratungsbüro des Kreises Paderborn während der Öffnungszeiten eingereicht werden.

Der neue Ausweis wird über einen externen Dienstleister ausgestellt und mit separater Post zugeschickt.

Wie erhalten ich einen blauen Parkausweis oder Parkerleichterungen mit einem orangenen Parkausweis?

Für den blauen Parkausweis, der zum Parken auf mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen berechtigt, muss das Merkzeichen

- aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
- Bl (Blind)

im Feststellungsbescheid anerkannt, und ein entsprechender Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden sein.

Anspruch haben auch Contergan geschädigte Menschen, d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme).

Informationen über die Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen finden Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes:
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/36-5-parkerleichterungen.php

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin:

Wohnsitz im Stadtgebiet Paderborn:
Stadt Paderborn
Tel.: 05251/880
E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de

Wohnsitz im Stadtgebiet Delbrück:
Stadt Delbrück,
Tel.: 05250/996-183
Homepage: https://www.stadt-delbrueck.de/de/buergerservice/


Wohnsitz im übrigen Kreisgebiet:
Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt
Tel.:05251/308-3699
E-Mail: parkerleichterung-schwerbehinderte@kreis-paderborn.de

Wann kommt mein Beiblatt für die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Sofern Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“,“Tbl“ verfügen, kann Ihnen auf Antrag gegen eine Kostenbeteiligung ein Bleiblatt zum Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, das zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt.

Die Gebühr ist an die Landeshauptkasse NRW zu überweisen. Die Bankverbindung wird Ihnen mit dem Beiblattantrag übersandt. Wenn das Geld dort eingegangen ist und dem Kreis Paderborn eine entsprechende Einnahmemitteilung vorliegt, erhalten Sie das Beiblatt mit der Wertmarke per Post.

Ca. 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer bisherigen Wertmarke wird Ihnen dann automatisch ein neuer Beiblattantrag mit Zahlungsangaben zugeschickt. Sollte eine Einzahlung getätigt werden, erhalten Sie das neue Beiblatt wieder per Post.

Wie hoch sind die Gebühren für das Beiblatt?

• 91,00 Euro für 12 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
• 46,00 Euro für 6 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"

Keine Gebühren fallen an, wenn
• Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten
• wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl" enthält

Welche Vorteile habe ich als Besitzer eines Schwerbehindertenausweises?

• steuerliche Nachteilsausgleiche in Form von pauschalen Freibeträgen bei der Einkommensteuererklärung gestaffelt nach der Höhe des GdB
• bezahlter zusätzlicher Urlaub i.d.R. von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr
• besonderer Kündigungsschutz
• begleitende Hilfen im Arbeitsleben auf Antrag
• Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen
• vorgezogene Altersgrenze (Ruhestand)
• Beitrags- und Eintrittsgeldermäßigungen (z. B. Museen, Schwimmbäder, Kurtaxe)

Einzelheiten zu den sogenannten Nachteilsausgleichen finden Sie im Merkblatt:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Merkblatt-SB-6-2022.pdf

Was ist bei einem Verlust des Schwerbehindertenausweises zu tun?

Bei einem Verlust des Schwerbehindertenausweises kann ein Ersatzausweis ausgestellt werden.

Teilen Sie der Abteilung Schwerbehindertenrecht schriftlich oder persönlich mit, dass der Schwerbehindertenausweis verloren oder gestohlen wurde. Sofern ein alter Ausweis auf grünem Kartonpapier durch einen neuen Ausweis im Checkkartenformat ersetzt wird, muss ein Lichtbild eingereicht werden.

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5050 bis 5060
Telefax
05251 308 - 895098
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, Erdgeschoss
Raumnummer
A.00.14
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Termine können ggfs. auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Ansprechperson

Service und Kontakt


05251 308-5090

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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