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Schwerbehindertenrecht

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Häufig gestellte Fragen zum Schwerbehindertenrecht finden Sie unter Details.

Fragen zum Schwerbehindertenrecht

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis zu stellen?

Wer ist zuständig für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises?

Wie stelle ich den Antrag?

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Muss ich ein Lichtbild vorlegen?

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Wie lange dauert das Verfahren?

Wie wird mein Schwerbehindertenausweis verlängert?

Wie erhalten ich einen blauen Parkausweis oder Parkerleichterungen mit einem orangenen Parkausweis?

Wann kommt mein Beiblatt für die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Wie hoch sind die Gebühren für das Beiblatt?

Welche Vorteile habe ich als Besitzer eines Schwerbehindertenausweises?

Was ist bei einem Verlust des Schwerbehindertenausweises zu tun?

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5050 bis 5060
Telefax
05251 308 - 895098
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, Erdgeschoss
Raumnummer
A.00.14
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Termine können ggfs. auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Ansprechperson

Service und Kontakt


05251 308-5090

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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