Schwerbehindertenrecht

Infos

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

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Amt
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Aldegreverstraße 10 - 14
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Telefax
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Gebäude
Kreishaus, Erdgeschoss
Raumnummer
A.00.14
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
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