Die Überprüfung der Wohn- und Betreuungsangebote erfolgt durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen (z.B. bei Beschwerden). Die Prüfungen werden grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Geprüft werden:
Vorrangige Aufgabe der WTG-Behörde ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen.
Es wird überprüft, ob die Wohn- und Betreuungsangebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören u.a. die erforderliche Personalausstattung, die Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgung, die qualifizierte Betreuung und Pflege, die Gewährleistung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und die Wohnqualität.
Die WTG-Behörde ist außerdem zuständig für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden. Bei Problemen und Konflikten, die nicht in der Einrichtung gelöst werden können, vermittelt sie zwischen den Beteiligten und berät diese.
Die Ergebnisse der durchgeführten Regelprüfungen werden seit Herbst 2014 in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Ergebnisberichte und Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht finden Sie unter Berichte.
Weitere Informationen, insbesondere auch Links zu verschiedenen Adressen zur Suche von Einrichtungen, finden Sie unter Pflegeberatung.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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