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WTG-Behörde/Heimaufsicht

Die WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) überprüft die Qualität der Wohn- und Betreuungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen (WTG) Darüber hinaus informiert und berät sie über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter und Nutzer.

Die Überprüfung der Wohn- und Betreuungsangebote erfolgt durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen (z.B. bei Beschwerden). Die Prüfungen werden grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Geprüft werden:

  • Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot (z.B. Pflegeheime)
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (soweit sie in den Geltungsbereich des WTG fallen)
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Hospize
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Vorrangige Aufgabe der WTG-Behörde ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen.

Es wird überprüft, ob die Wohn- und Betreuungsangebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören u.a. die erforderliche Personalausstattung, die Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgung, die qualifizierte Betreuung und Pflege, die Gewährleistung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und die Wohnqualität.

Die WTG-Behörde ist außerdem zuständig für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden. Bei Problemen und Konflikten, die nicht in der Einrichtung gelöst werden können, vermittelt sie zwischen den Beteiligten und berät diese.

Die Ergebnisse der durchgeführten Regelprüfungen werden seit Herbst 2014 in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Ergebnisberichte und Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht finden Sie unter Berichte.

Weitere Informationen, insbesondere auch Links zu verschiedenen Adressen zur Suche von Einrichtungen, finden Sie unter Pflegeberatung.

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5048 und 5049
Telefax
05251 308 - 895048 und 895049
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 2. Obergeschoss
Raumnummer
E.02.42 - E.02.43
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Alpmann

    Sozialamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5048 Fax 05251 308-895048
  • Frau Leßmann

    Sozialamt

    Aldegreverstraße 10 - 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5066 Fax 05251 308-895066
  • Frau Salmen

    Sozialamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5061 Fax 05251 308-895061
  • Frau Schütt

    Sozialamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 5049 Fax 05251 308 - 895049
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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