Falls Sie nicht krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, können evtl. Kosten für Ihre Krankheit übernommen werden.
Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören:
Die vorbeugende Gesundheitshilfe und die Hilfe bei Krankenheit kommen nur dann in Betracht, wenn keine andere Krankenversicherung besteht. Der Leistungsumfang bei diesen Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen.
Nähere Informationen über die Leistungen der Hilfe zur Gesundheit und deren Voraussetzungen gibt die Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Broschüre kann im Internet beim zuständigen Bundesministerium für Soziales unter den Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden. In der Broschüre stehen auch verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen.
Die Bearbeitung der Hilfe zur Gesundheit erfolgt im Kreis Paderborn durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da der Kreis als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe die Durchführung dieser Aufgaben durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert hat.
Die Hilfe setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.
Die Zahlungen für diese Hilfe erfolgen allerdings durch den Kreis. Dieser ist auch für die grundsätzlichen Angelegenheiten zuständig. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden aus.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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