Hilfe zum Lebensunterhalt kann gewährt werden, wenn nicht genügend Einkommen und/oder Sozialhilfe zur Verfügung steht.
Durch diese Hilfe wird insbesondere der Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens gesichert. Dieser Bedarf richtet sich nach Regelsätzen. Hinzu kommen noch Kosten für Unterkunft und Heizung.
Allerdings ist für diese Hilfe zunächst Einkommen und/oder Vermögen einzusetzen, das in einer Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung steht.
Dies trifft dies nicht für alle zu:
Nähere Informationen über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und deren Voraussetzungen gibt die Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Broschüre kann auch beim Ministerium bestellt werden. Hier gibt es verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen.
Die Bearbeitung der Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt im Kreis Paderborn durch die Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da der Kreis als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe die Durchführung dieser Aufgaben durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden deligiert hat.
Die Hilfe setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.
Die Zahlungen für diese Hilfe erfolgen allerdings durch den Kreis. Dieser ist auch für die grundsätzlichen Angelegenheiten zuständig. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden aus.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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