Behinderung – was ist das?
Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Das heißt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Alter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 SGB IX). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. (Quelle: Ratgeber für Menschen mit Behinderung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013)
Kommunale Behindertenbeauftragte
- sind Ansprechperson vor Ort mit Wegweiserfunktion für behinderte Menschen,
- erteilen Auskünfte, geben Informationen, leiten Rat- und Hilfesuchende an die für ihr Anliegen zuständige Stelle weiter,
- beraten behinderte Menschen und ihre Angehörigen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
- nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen,
- vermitteln bei Schwierigkeiten und Konflikten zwischen behinderten Bürgern, Behörden, Fachleuten und Gesellschaft,
- setzen sich auf örtlicher Ebene für die Belange behinderter Menschen und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein,
- informieren über die Möglichkeiten der Inklusion und der barrierefreien Gestaltung aller Lebensbereiche,
- werben in der Gesellschaft um Verständnis für Menschen mit Behinderungen und ihre individuellen Lebenssituationen.