Berufe des Gesundheitswesens

Infos

An- und Abmeldung nichtakademische Heilberufe

Wer einen nichtakademischen Heilberuf des Gesundheitswesens selbständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat nach § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG NRW) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Ein Formular für die Anmeldung sowie ein Merkblatt zum Verfahren finden Sie unter "Downloads".


Bescheinigung über aktuellen Berufsstand und Zweitschriften

Wenn Sie eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) oder eine Zweitschrift von verlorengegangenen Originalen von Berufserlaubnisurkunden oder Prüfungszeugnissen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung in Münster.

Kontakt

Amt
Gesundheitsamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 1. Obergeschoss
Lageplan
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr Cramer-Fehring

Gesundheitsamt
Tel. 05251 308 - 5388
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Herr Becker

Gesundheitsamt
Tel. 05251 308-5362
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