Berufe des Gesundheitswesens

Infos

Wer einen nichtakademischen Heilberuf des Gesundheitswesens selbständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat nach § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG NRW) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Kontakt

Amt
Gesundheitsamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 1. Obergeschoss
Lageplan
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Für Hebammen und Krankenpflegeberufe:

Frau Dahl
Gesundheitsamt

Tel. 05251 308 - 5381
Fax 05251 308 - 5399
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Für alle weiteren Berufe:

Frau Landich
Gesundheitsamt

Tel. 05251 308-5362
Fax 05251 308-5399
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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