Reisen mit Betäubungsmitteln

Infos

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung um Ihnen verschriebene Betäubungsmittel (z. B. starke Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Arzneimittel zur Therapie von ADHS) bei Auslandsreisen aus- und einführen zu dürfen

Vordrucke für solche Bescheinigungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Vordrucke gibt für Reisen innerhalb des "Schengen-Raumes" und in andere Länder. Zudem benötigen Sie eine Bescheinigung pro verschriebenem Betäubungsmittel.

Nachdem Ihr verschreibender Arzt oder Ihre verschreibende Ärztin das Formular oder die Formulare ausgefüllt hat, müssen wir als untere Gesundheitsbehörde die Bescheinigungen beglaubigen.
Dazu kommen Sie einfach zu den angegeben Sprechzeiten zu uns in die Dienststelle (siehe Kontakt und Sprechzeiten).

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • von Arzt / Ärztin ausgefüllte(s) Formular(e),
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt
Gesundheitsamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Gesundheitsamt, Amtsärztlicher Dienst
Telefon
05251 308-5310
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude B, Gesundheitsamt, 1. Obergeschoss
Raumnummer
B.01.08
Lageplan
Lageplan ansehen

Sprechzeiten

Montag: 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Dienstag: 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Freitag: 08.00–12.00 Uhr

Ansprechperson

Frau StupelerVorzimmer Amtsleitung

Gesundheitsamt
Tel. 05251 308-5310
Fax 05251 308-5399
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren