Teilungsgenehmigungen

Infos

Teilungen bebauter Grundstück bedürfen i.d.R. der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW).
Eine Übernahme der Grundstücksteilung in das Liegenschaftskataster kann erst nach einer solchen Genehmigung erfolgen.

Ist im Einzelfall keine Teilungsgenehmigung erforderlich, z.B. weil Bund, Land oder Stadt/Gemeinde als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt sind, stellt die Bauaufsichtsbehörde ein sog. Negativzeugnis aus. Dieses steht einer Teilungsgenehmigung gleich.

Immer erforderlich ist ein amtlicher Lageplan, aus dem der geplante, neue Grenzverlauf ersichtlich ist.


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Ansprechpartner Verwaltung

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Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
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