Hochwasserschutz

Infos

Der Bau und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken im Kreisgebiet Paderborn wird vom Wasserverband Obere Lippe (WOL) wahrgenommen.
Insgesamt sind 17 solcher Hochwasserrückhaltebecken in Betrieb. Zwischenzeitlich sind für das Kreisgebiet sogenannte Hochwassergefahrenkarten erstellt worden.

In diesen Karten sind an den Hauptgewässern die Flächen dargestellt, die im Falle eines Hochwassers überschwemmt würden. Berechnungsgrundlage für diese Flächen war zum einen ein sogenanntes 20-jähriges Hochwasserereignis, ein 100-jähriges Hochwasserereignis und ein sogenanntes Extremhochwasserereignis.

Ein 20-jähriges Hochwasserereignis ist dadurch gekennzeichnet, dass es statistisch gesehen alle 20 Jahre auftreten kann. Entsprechend tritt ein 100-jähriges Ereignis statistisch gesehen alle 100 Jahre auf. Ein sogenanntes Extremhochwasserereignis würde statistisch gesehen etwa alle 500 Jahre auftauchen.

Neben diesen Hochwassergefahrenkarten gibt es auch gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete.
In diesen Überschwemmungsgebieten ist in der Regel die Errichtung von baulichen Anlagen nicht mehr gestattet. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Abfluss durch diese baulichen Anlagen auch im Hochwasserfall nicht nachteilig beeinflusst wird.

Insgesamt gibt es im Kreisgebiet Paderborn 12 gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete. Für das Errichten von Anlagen in diesen Überschwemmungsgebieten ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

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Amt
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Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
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Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Brökling

    Sachgebietsleitung Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 -6602 Fax 05251 308 -6699
  • Herr Ewers

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6620 Fax 05251 308 - 6699