Informationen zum Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht

Nach dem Schwerbehindertenrecht gelten Personen, unabhängig vom Alter, als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. © by R.-Andreas Klein D30916AWB +49171-3409920 / Fotolia

Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist.
Menschen gelten als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung und weiterer Merkzeichen im Sozialamt der Kreisverwaltung Paderborn stellen.
Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Kontakt und Ansprechperson