Information und Prüfung durch die WTG-Behörde des Kreises Paderborn

Information und Prüfung durch die WTG-Behörde des Kreises Paderborn

Die WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) des Kreises überprüft die Qualität der Wohn- und Betreuungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen (WTG). (Foto: djdarkflower / Fotolia)

Darüber hinaus informiert und berät sie über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter und Nutzer.
Die Überprüfung der Wohn- und Betreuungsangebote erfolgt durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen (z.B. bei Beschwerden).
Die WTG-Behörde ist außerdem zuständig für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden. Bei Problemen und Konflikten, die nicht in der Einrichtung gelöst werden können, vermittelt sie zwischen den Beteiligten und berät diese.