Kreisdirektor

N.N.

Der Kreisdirektor ist die allgemeine Vertretung des Landrats und für 8 Jahre durch den Kreistag gewählt.

Er muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben und über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen.

 

Wissenswertes