Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Infos

In der Regel erfolgt die Antragsstellung über die Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.

Grundsätzlich sollte die Fahrschulausbildung bei einer Fahrschule hier vor Ort erfolgen. Der Besuch einer auswärtigen Fahrschule kann nur genehmigt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen (wie z.B. schulische oder berufliche Ausbildung, Studium oder Arbeitsstelle).

Was wird benötigt?

Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erster Hilfe“
  •  

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit
  • Original Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde gem. Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung FeV über die Fahrerschulung, die bei Ihrer Fahrschule absolviert wurde

Klasse C1, C, C1E oder CE

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erster Hilfe“
  •  

Klasse D1, D, D1E oder DE

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erster Hilfe“
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt)

Hinweise

Das Führungszeugnis wird direkt zu uns geschickt und nicht zu Ihnen nach Hause.

Hinweis nur für C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE

Falls Sie Ihre Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigen, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises zur Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.

Gebühren / Zahlungsart

  • 42,60 € bzw. 43,40 €
  • zu zahlen per Rechung, welche Sie von uns erhalten
  • in bar oder per EC-Karte nur bei persönlicher Vorsprache

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3699
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113,114,115
Lageplan
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.