Ist die Gültigkeit der Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen und sind seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als zwei Jahre verstrichen, kann die Umschreibung nur unter Vorlage ärztlicher Gutachten erfolgen.
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Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)