Geschützte Teile von Natur und Landschaft

Infos

Zahlreiche Lebensräume mit ihren vielfältigen Arten und Lebensgemeinschaften sind gefährdet und benötigen Schutz vor direkten oder indirekten Schädigungen oder Störungen.

Das Bundesnaturschutzgesetz stellt in Kapitel 4 (§§ 20-29 BNatSchG) viele Schutzkategorien mit jeweils unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten bei der Unterschutzstellung zur Auswahl.
Die Schutzgebiete und -objekte werden gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW durch Rechtsverordnungen oder durch die Landschaftsplanung der Kreise/kreisfreien Städte festgesetzt.

Im günstigsten Fall bilden die Schutzgebiete und -objekte ein dichtes Netz, das über weitere Trittsteine und lineare Strukturen wie Hecken und naturnahe Wegränder miteinander verbunden ist und den Austausch der Arten ermöglicht.

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten und -objekten im Kreis Paderborn siehe Rubrik "Details".

weiterführende Infos

Details

Naturschutzgebiete

Kernelemente des flächigen Naturschutzes sind die Naturschutzgebiete (NSG), die bereits seit den 1920er Jahren ausgewiesen werden. Dort bestehen für den jeweiligen „Schutzgegenstand“, wie zum Bespiel ein natürliches Fließgewässer, ein altes Waldgebiet oder seltene Offenlandflächen und die für diese Lebensräume charakteristische Pflanzen- und Tierarten strenge Regelungen. Es dürfen u.a. keine neuen baulichen Anlagen entstehen, die Freizeitaktivitäten sind auf die Wege beschränkt und die Landnutzung darf nicht intensiviert werden.

Der Kreis Paderborn verfügt aktuell (Stand 03.2024) über insgesamt 67 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 14.230,60 Hektar, was etwa 11,4 % der Gesamtfläche des Kreises entspricht.

Entwicklung der Naturschutzgebiete (1970-heute) bezogen auf % der Kreisfläche
Entwicklung der Naturschutzgebiete im Kreis Paderborn (eigene Darstellung)

Die einzelnen Naturschutzgebiete können Sie dem nachfolgendem Link entnehmen und sich die genaue Lage und Abgrenzung im Geoportal des Kreises Paderborn anzeigen lassen. Die Schutzgebietsverordnung bzw. den Auszug der Festsetzungen aus dem jeweiligen Landschaftsplan finden Sie beim Anklicken des §-Symbols.

Außerdem können Sie detaillierte Informationen zur Gebietscharakterisierung, Bedeutung, vorhandene Arten und Lebensraumtypen, Ansprechpersonen u.a. aufrufen, wenn Sie dem weiterführenden Link auf dem jeweiligen Gebietsnamen folgen.

Landschaftsschutzgebiete

Durch Landschaftsschutzgebiete (LSG) sollen großräumige Landschaftsausschnitte z.B. mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild oder die Erholung ausgewiesen werden. Die festgesetzten Regelungen zielen darauf ab, den Charakter des Gebiets dauerhaft zu erhalten.
In den großflächigen Naturparken, die überwiegend aus NSG und LSG bestehen, steht aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus im Vordergrund.

Landschaftsschutzgebiete sind im Kreis Paderborn auf einer Fläche von knapp 50.300 ha (40,3 % der Kreisfläche) ausgewiesen (Stand 02.2021).

Die einzelnen Gebiete können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen und sich die genaue Lage und Abgrenzung im Geoportal des Kreises Paderborn anzeigen lassen. Die Schutzgebietsverordnung bzw. den Auszug der Festsetzungen aus dem jeweiligen Landschaftsplan finden Sie beim Anklicken des §-Symbols. Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie am Ende der Liste.

Naturdenkmale

Naturdenkmale (ND) sind Einzelschöpfungen der Natur oder kleinflächige Schutzobjekte wie z.B. Bäume/Baumgruppen, Felsen, Quellgebiete o.ä. 

In der nachfolgenden verlinketen Liste können Sie nach Naturdenkmalen suchen und sich deren genauen Standort im Geoportal des Kreises Paderborn anzeigen lassen. Auch die Rechtsgrundlage zu dem jeweiligen Naturdenkmal finden Sie beim Anklicken des §-Symbols.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschütze Landschaftsbestandteile (LB) gibt es im Kreis Paderborn nur in Bereichen mit rechtskräftigen Landschaftsplänen. Die Schutzkategorie vermittelt von der Größenordnung zwischen den Naturdenkmalen und den Naturschutzgebieten und umfasst u.a. Baumreihen, Alleen, Hecken, Böschungen oder Kuppen- und Hangflächen.

Sie finden deren Bezeichnung, Lage und genaue Abgrenzung (gelbe Markierung) im nachfolgend verlinkten Kartendienst des Geoportals des Kreises Paderborn.
Schalten Sie den Layer „Grenzen der Landschaftspläne“ unter der Kategorie Schutzgebiete zu, um zu erfahren, in welchem Landschafsplangebiet sich der geschützte Landschaftsbestandteil befindet.
Die zugehörigen textlichen Festsetzungen finden Sie in den jeweiligen Landschaftsplänen im Abschnitt 2.4.

Natura 2000-Gebiete

Das Konzept der Vernetzung von Lebensräumen und Arten verfolgt das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Im Focus steht die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des europäischen Naturerbes. Zum Netz NATURA 2000 zählen die EU-Vogelschutzgebiete und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz: FFH-Gebiete).
In Nordrhein-Westfalen wurden 517 Gebiete mit einem Flächenumfang von 5,4 % der Landesfläche (ca.184.744 ha) ha als FFH-Gebiete nach Brüssel gemeldet Die Gesamtfläche der EU-Vogelschutzgebiete in NRW (ca. 165.006 ha) überlappt in großen Teilen mit den FFH-Gebieten.

Für Natura 2000-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot. Sie müssen durch entsprechende Schutzgebietsausweisungen oder gleichwertige vertragliche Vereinbarungen geschützt werden.
Jedes Projekt, das erhebliche Auswirkungen auf ein europäisches Schutzgebiet haben kann, muss auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen überprüft werden. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen z.B. durch Ergreifung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder der überwiegenden Bedeutung der öffentlichen Belange kann ein Projekt trotz festgestellter erheblicher Beeinträchtigungen genehmigt werden.

Im Kreis Paderborn wurden 24 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 14.184,42 ha (11,4 % der Kreisfläche) und 4 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 12.350,48 ha (9,9 % der Kreisfläche) für das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 an die EU nach Brüssel gemeldet.

Die einzelnen Gebiete können Sie hier der nachfolgend verlinkten Auflistung entnehmen und sich die genaue Lage im Geoportal des Kreises Paderborn anzeigen lassen.

Gesetzlich geschützte Biotope

Einen Sonderfall bilden die „Gesetzlich geschützten Lebensräume“ gemäß § 30 BNatSchG und erweitert durch § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW, die einem direkten gesetzlichen Schutz ohne vorherige Schutzausweisung unterliegen, wenn sie einem bestimmten schützenswerten „Biotoptyp“ zugeordnet werden können. Darunter fallen z.B. natürliche und naturnahe Gewässer, Moore, Feuchtwiesen, Röhrichte, Trockenrasen, Felsen, Hangschuttwälder uvm.

  • Geschützte Biotope

    Weiterführende Informationen zu geschützten Biotopen gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 42 Landesnaturschutzgesetz.

Kontakt

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
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Ort
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Telefon
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Telefax
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Frau Pöhler
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6605
Fax 05251 308-6699
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