Allgemeine Infos
Die Mitglieder des Gutachterausschusses besitzen die für die Ermittlung von Grundstückswerten erforderliche Sachkunde und kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Steuerrecht sowie Vermessungswesen. Die einzelnen Gutachter werden nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft (hier Kreis Paderborn) durch die Bezirksregierung für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind zulässig.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Kreisverwaltung Paderborn eingerichtet. Der Kreis Paderborn stellt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung. Die Geschäftsstelle arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden. Sie erteilt Auskünfte über Boden- und Immobilienrichtwerte, sowie falls vorhanden über sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten. Anträge auf die Erstattung von Gutachten werden von der Geschäftsstelle angenommen. Nach Überprüfung der Antragsberechtigung gem. Baugesetzbuch werden die Gutachten dann von der Geschäftsstelle vorbereitet und zur Beratung und Beschlussfassung dem Gutachterausschuss vorgelegt.
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Kreis Paderborn
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn