Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Wegerecht etc.) und über Miet- und Pachtwerte.
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße und Hausnummer) und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.
Verfahrensablauf:
Die Gebühren für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach Ziffer 5 des Kostentarifes (VermWertKostT) der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW.
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Kreis Paderborn
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn