Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Wegerecht etc.) und über Miet- und Pachtwerte.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße und Hausnummer) und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.

Verfahrensablauf:

  • Auftragserteilung durch den Eigentümer oder Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
  • Bestandsaufnahme vor Ort inklusive Aufmaß des Bewertungsobjektes durch den zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle
  • Vorbereitung des Gutachtens durch den zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle
  • abschließende Objektbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses
  • Beratung des Gutachtens in einer nicht öffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
  • Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an den Auftraggeber

Die Gebühren für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach Ziffer 5 des Kostentarifes (VermWertKostT) der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW.

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Kreis Paderborn

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn

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Viadukt © Kreis Paderborn
Windrad © Touristikzentrale Paderborner Land e. V. - H. Hoffmann
Talsperre © Touristikzentrale Paderborner Land e. v. - M. Davies
Hof © Touristikzentrale Paderborner Land e. V. - R. Rohlf
Wewelsburg