Kaufpreissammlung
Die Grundlage für die Produkte des Gutachterausschusses sind die Daten und Auswertungen der Kaufpreissammlung. Nach dem Baugesetzbuch (§ 195) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausgewertet und um wertrelevante Daten ergänzt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, unter der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auch private Antragsteller können anonymisierte Auskünfte erhalten, diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung anonymisiert
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung nicht anonymisiert
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Kreis Paderborn
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn