Der Gutachterausschuss

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind gemäß dem Bundesbaugesetz (BBauG) von 1960 bzw. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 für den Bereich der kreisfreien Städte, Kreise und großen kreisangehörigen Gemeinden gebildet worden. Sie sind selbstständige, unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien von Sachverständigen einschlägiger Fachrichtungen, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Grundstücksbewertung verfügen. Im Jahre 1981 ist für das Land Nordrhein-Westfalen ein Oberer Gutachterausschuss gebildet worden.

Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Kreis Paderborn

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn

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Viadukt © Kreis Paderborn
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