Ausnahmen von Verkehrsverboten

Infos

Folgende Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

  • Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger dürfen unter bestimmten Bedingungen nicht fahren.
  • Ausnahmen von Durchfahrtsverboten

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen (§ 45 Abs. 4 StVO) erlassen sind.
  • Ausnahmen von der Gurt- und Anschnallpflicht (Schutzhelmtragepflicht)

    Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt anzulegen oder einen Schutzhelm zu tragen, beantragt werden.
  • Gabelstapler / Bagger / Schaufellader

    Soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Kreis Paderborn eingesetzt werden, das nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
  • Lautsprecher

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten.
  • Parken / Handwerkerausweis

    Ambulante soziale Dienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an bestimmten Stellen beantragen, für die sonst ein (eingeschränktes) Parkverbot besteht. Seit Mai 2004 gibt es in Ostwestfalen-Lippe einen regionalen Handwerkerparkausweis, der in allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold sowie im gesamten Münsterland gültig ist.
  • Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

    An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger nicht fahren.
  • Ausnahmen vom Verbot für Schulstraßen

    Anlieger können eine Ausnahme vom Verbot, Schulstraßen zu befahren eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
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Ort
33102 Paderborn
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05251 308-3604
Telefax
05251 308-893640
E-Mail-Adresse
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