Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger dürfen
nicht fahren.
Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses, das ausführlich begründet werden muss.
Erforderliche Unterlagen | formloser Antrag mit Begründung |
Gebühren | 60,00 Euro je Samstag und je Fahrzeug bzw. 110,00 Euro für eine zusammenhängende Ferienzeit und je Fahrzeug |
Zahlungsart | Überweisung |
Rechtsgrundlage | Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Hinweise | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Abteilung Landverkehr - gibt jährlich ein Faltblatt mit näheren Informationen – insbesondere zu den betroffenen Strecken – heraus. |
Bearbeitungszeit | 1 bis 2 Tage |
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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