Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt anzulegen, beantragt werden. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden, wenn das Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Außerdem kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Schutzhelm zu tragen, beantragt werden. Personen können befreit werden, wenn das Tragen des Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Die genannten Voraussetzungen sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Erforderliche Unterlagen |
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Gebühren | nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn |
Zahlungsart | Überweisung |
Rechtsgrundlage | § 46 Abs. 1 Ziffer 5 b Straßenverkehrsordnung (StVO) |
Hinweise | keine |
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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