Ambulante soziale Dienste können gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt für das Parken in folgenden Bereichen:
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Seit Mai 2004 gibt es in Ostwestfalen-Lippe einen regionalen Handwerkerparkausweis, der in allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold sowie im gesamten Münsterland gültig ist. Der Parkausweis berechtigt zum Parken während des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen:
Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, die mit einem Service- oder Werkstattfahrzeug Reparatur- und Montagearbeiten durchführen.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
| Erforderliche Unterlagen | Ambulante soziale Dienste:
Handwerkerparkausweis:
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| Gebühren | nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn |
| Zahlungsart | Überweisung |
| Rechtsgrundlage | § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) |
| Hinweise | keine |
| Bearbeitungszeit | ca. 1 Woche |
| Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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