Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

30. März 2020

Kreis Paderborn verschärft Regeln für Pflegeeinrichtungen

Besuchsverbote müssen zum Schutze der Bewohner strikt umgesetzt werden

Vor einer Woche trat die Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, in Kraft. Das Sozialamt des Kreises Paderborn hat in seiner Funktion als Heimaufsicht die Regelungen dieser Verordnung in einer Allgemeinverfügung für alle Einrichtungen bindend verfügt. Nun hat das Sozialamt am gestrigen Sonntag die Regelungen in einer zweiten Allgemeinverfügung deutlich verschärft. „Wir reagieren damit auf die sich verschärfende Gefährdungslage und der im Umgang mit den bestehenden Regelungen gewonnenen Erkenntnisse“, erklärt Günther Agethen, Leiter Sozialamt des Kreises Paderborn. Oberstes Ziel sei es, Leib und Leben der Patienten sowie des Personals zu schützen. Mit den neuen Regelungen geht der Kreis Paderborn deutlich über die Vorgaben des Landes NRW hinaus.

Besuchsverbote müssen zum Schutze der Bewohner strikt eingehalten werden (Foto: iStock.com - kzenon) 
Besuchsverbote müssen zum Schutze der Bewohner strikt eingehalten werden (Foto: iStock.com - kzenon)

Vor einer Woche trat die Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, in Kraft. Das Sozialamt des Kreises Paderborn hat in seiner Funktion als Heimaufsicht die Regelungen dieser Verordnung in einer Allgemeinverfügung für alle Einrichtungen bindend verfügt. Nun hat das Sozialamt am gestrigen Sonntag die Regelungen in einer zweiten Allgemeinverfügung deutlich verschärft.

„Wir reagieren damit auf die sich verschärfende Gefährdungslage und der im Umgang mit den bestehenden Regelungen gewonnenen Erkenntnisse“, erklärt Günther Agethen, Leiter Sozialamt des Kreises Paderborn.

Oberstes Ziel sei es, Leib und Leben der Patienten sowie des Personals zu schützen. Mit den neuen Regelungen geht der Kreis Paderborn deutlich über die Vorgaben des Landes NRW hinaus.

 

Ältere Personen in Pflegeeinrichtungen sind besonders gefährdet, da sie zum größten Teil unter Vorerkrankungen leiden.

Landrat Manfred Müller stellt klar: „Die Bewohner sind nicht zum Skiurlaub nach Ischgl gefahren. Sie können also in der Regel nicht Verursacher von Infektionen in Einrichtungen sein, sondern COVID-19 kann nur von außen durch Besucher oder das Pflegepersonal in die Einrichtungen eingetragen werden. Davor gilt es sie zu schützen“

Nach der bisherigen Regelung durften Rückkehrer aus Risikoregionen sowie direkte Kontaktpersonen von Infizierten keine Pflegeeinrichtungen betreten. Auch für andere Personen war das Besuchsrecht deutlich eingeschränkt.

Ab sofort gilt ein vollständiges Betretungs- und Besuchsverbot für Besucher.

Jeder persönliche Kontakt zu Bewohnern außerhalb des pflegerisch und medizinisch Notwendigen ist untersagt. Der Kreis reagiert damit auf Informationen, dass einzelne Einrichtungen in der letzten Woche zwar das Betretungs-, nicht aber das Besuchsverbot konsequent umgesetzt haben. „Bewohner sind zum Beispiel mit ihren Besuchern spazieren gegangen. Dies führt natürlich den Grundgedanken der Verfügung, den Schutz der Bewohner vor Ansteckung von außen, ad absurdum. Denn auch ein Spaziergang ist ein längerer Kontakt, bei dem sich die Bewohner anstecken können“, erklärt Agethen.

Der Kreis unterstreicht aber auch, dass sich diese Informationen nicht auf die beiden Einrichtungen beziehen, in denen zurzeit Corona-Infektionen vorliegen.

„Wir haben überhaupt keinen Anlass zu glauben, dass in diesen beiden Einrichtungen auf irgendwelche Weise falsch oder nachlässig gehandelt wurde“, unterstreicht der für die Heimaufsicht zuständige Amtsleitung.

Weiterhin dehnt die neue Verfügung des Kreises das Betretungsverbot für Urlaubsrückkehrer weiter aus. Fielen bisher nur Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten unter die Verordnung, dürfen nun alle Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland keine Pflegeeinrichtungen betreten für eine Dauer von sieben Tagen. „Unter den Urlaubsrückkehrern sind nicht nur Verwandte und Besucher der Bewohner, sondern natürlich auch Pflegepersonal. Das Betretungsverbot verhindert, dass diese die Infektion unwissentlich weitergeben, bevor sie selbst Symptome zeigen“, erklärt Agethen.

Eine weitere Verschärfung betrifft die Schutzausrüstung. Ab sofort müssen alle Personal in den Einrichtungen mindestens eine einfache Mund-Nasenschutzmaske tragen. „Im Kontakt mit einem nachweislich Infizierten müssen die Pflegekräfte natürlich eine volle Schutzausrüstung nach RKI-Richtlinien tragen. Zur Risikominimierung reicht für alle nicht nachweislich Infizierten eine einfache Maske, wie sie jetzt auch von Ehrenamtlichen und Vereinen hergestellt werden“, erklärt Dr. Constanze Kuhnert, stellvertretende Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

„Für die Angehörigen und die Bewohner selbst ist es belastend, sich nicht sehen zu können, besonders jetzt. Aber für die besonders Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft müssen wir gesonderte Anstrengungen unternehmen, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren und die Verbreitung von Coronaviren einzudämmen“, appelliert Landrat Manfred Müller.
 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“