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29. April 2022

Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar

Seit dem 1. Mai: Kein 3G-Nachweis mehr notwendig, Maskenpflicht im Kreishaus und den Nebenstellen

Maskenpflicht 
Ab dem 1. Mai 2022 gilt nur noch Maskenpflicht in den Einrichtungen des Kreises Paderborn.

Kreis Paderborn (KRPB). Über zwei Jahre lang war das Kreishaus in der Paderborner Aldegreverstraße aufgrund der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger nicht offen zugänglich. Persönliche Termine wurden als Schutzmaßnahme vor dem Coronavirus nur nach vorheriger Terminabsprache und mit 3G-Nachweis vereinbart.

„Nach dieser langen Zeit haben wir uns entschieden, weitere Öffnungsschritte in unserem Haus in die Wege zu leiten“, erklärt Landrat Christoph Rüther. Ab Montag, 2. Mai 2022, ist von Besuchenden der Kreisverwaltung sowie der Nebenstellen, wie zum Beispiel dem Straßenverkehrsamt, kein 3G-Nachweis mehr vorzulegen. Zudem müssen im Vorfeld eines Besuchs im Kreishaus keine Termine mehr mit den jeweiligen Mitarbeitenden vereinbart werden. Die Möglichkeit besteht dennoch weiterhin, auch um den Besucherinnen und Besuchern eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Lediglich im Straßenverkehrsamt und in der Ausländerbehörde ist die Vereinbarung eines Termins im Vorfeld noch notwendig.

„Ich persönlich freue mich sehr, die Bürgerinnen und Bürger in unseren Einrichtungen in Empfang zu nehmen. Endlich kehrt das Leben zurück auf unsere Flure“, so der Landrat. Dennoch mahnt er weiterhin zur Vorsicht: „Die Pandemie ist noch nicht überstanden. Ich rate nach wie vor zu Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen und natürlich die Corona-Schutzimpfung.“ Aus diesem Grund besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske weiterhin in allen Einrichtungen des Kreises Paderborn.

 
 
 

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