08. November 2024
Frist für einen zwingenden Führerscheinumtausch für alle Geburtenjahrgänge ab 1971 endet im Januar 2025
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ab 1971 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein besitzen, sollten auf Rat des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn jetzt aktiv werden:
Wer noch nicht auf den EU-Kartenführerschein umgestellt hat, muss den Umtausch bald vornehmen, um weiterhin einen gültigen Nachweis der Fahrerlaubnis zu besitzen.Der Kreis Paderborn empfiehlt, den Antrag möglichst noch im November 2024 zu stellen, da die Bundesdruckerei mit längeren Bearbeitungszeiten rechnet. Wer den Antrag nicht rechtzeitig einreicht, riskiert ab dem 19. Januar 2025 ein Verwarngeld bei Kontrollen.
Das Straßenverkehrsamt hat bereits die meisten betroffenen Bürgerinnen und Bürger angeschrieben. Auf der Homepage des Kreises Paderborn finden Sie alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen. Sie können den Umtausch digital oder persönlich vor Ort beantragen. Dafür bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit im Vorfeld online einen Termin zu buchen. Die Umtauschgebühr beträgt rund 30 Euro.
Im kommenden Jahr beginnt der Umtausch der Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind. Die Frist für den Umtausch dieser Führerscheine läuft dann im Januar 2026 aus.
Weitere Informationen: www.kreis-paderborn.de/fuehrerscheinumtausch
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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