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15. Mai 2021

Geflügelpest im Kreis Paderborn erloschen: Keine Handelsrestriktionen mehr im gesamten Kreisgebiet ab Sonntag, 16. Mai

Aufstallpflicht ab Montag, 17. Mai aufgehoben: Alles Geflügel darf wieder ins Freie

Geflügelpest erloschen - Aufstallpflicht endet 
Aufstallpflicht endet: Ab Montag, 17. Mai, darf alles Geflügel wieder ins Freie
Richtig gute Nachrichten für die Geflügelhalter im Kreis Paderborn: Alle klinischen Aufhebungsuntersuchungen sind abgeschlossen, „alles im grünen Bereich. Wir können das letzte Beobachtungsgebiet aufheben“, sagt Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Ab Sonntag, 16. Mai, gibt es keine Restriktionszonen und somit keine Handelsbeschränkungen mehr im gesamten Kreisgebiet, die Geflügelpest gilt offiziell als erloschen.

Die zweite gute Nachricht: Einen Tag später endet die Aufstallpflicht: Ab Montag, 17. Mai, kann alles Geflügel wieder ins Freie. „Wir freuen uns mit den Geflügelhaltern und hoffen sehr, dass es das war. Tierhalter sollten trotzdem weiter sorgfältig ihre Bestände beobachten“, betont Altfeld.

Bei allen fünf Ausbrüchen der Geflügelpest im März/April im Kreis Paderborn hatte das Friedrich-Loeffler-Institut die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Nach der Geflügelpestverordnung müssen bei einem solchen Ausbruch ein Sperrbezirk rund um den Ausbruchsherd sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. Ziel ist es, die Ausbreitung des hoch ansteckenden Geflügelpesterregers zu verhindern und die Landwirtschaft vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Geflügelpestverordnung schreibt deshalb auch bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Insgesamt mussten rund 315.000 Tiere getötet werden.
 
 
 

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