für die Kommune(n) Detmold
Erziehungsberechtigte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag. Entscheidend ist hier neben der Anzahl und dem Alter der Kinder auch die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten. Neben einer gesetzlich festgelegten Geldleistung umfasst der Kindergeldzuschlag auch folgende Leistungen: eintägige Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Zusschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung die Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben
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