für die Kommune(n) Paderborn
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Sport, Musik oder Kultur, sowie darauf, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bekommen. Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Übersicht über die Förderung: Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort: Bis auf einen Eigenanteil von 1 pro Mahlzeit/Kind werden die Kosten übernommen. Das Mittagessen muss gemeinschaftlich eingenommen werden. Lernförderung (Nachhilfe): Bei Gefährdung der Versetzung und wenn schulische Fördermöglichkeiten erschöpft sind, werden die Kosten bis zu 35 Std./Fach übernommen. Schulbedarf 100 jährlich für Schulbedarf, davon werden 70 zum Schuljahresbeginn ausgezahlt. Weitere 30 erhalten Sie zum Schulhalbjahr. Ausflüge/Klassenfahrten: Die Kosten für Klassenfahrten werden komplett übernommen (für ein- und mehrtägige Fahrten). Schülerbeförderung: In besonderen Fällen können die Beförderungskosten übernommen werden. Kultur, Sport, Freizeit: 10 monatlich bzw. 120 jährlich stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung. Hiermit können Sie je nach Interesse Ihres Kindes die Musikschule, den Fußball-, Leichtathletik- oder einen vergleichbaren Verein finanzieren. Darüber hinaus können Sie Ihrem Kind die Möglichkeit eröffnen an Ferienspielen, Freizeitfahrten etc. teilzunehmen.
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