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Pressemeldung vom 10.01.2012

„Sind auf einem guten Weg“

Landrat Manfred Müller und Delbrücks Bürgermeister Werner Peitz sprachen über Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes

Kreis Paderborn (krpb). „Wir sind auf einem guten Weg“: Dieses gemeinsame Fazit zogen am gestrigen Abend Paderborns Landrat Manfred Müller, Delbrücks Bürgermeister Werner Peitz und die Fraktionsspitzen des Delbrücker Stadtrats. Diskutiert worden waren vor allem die Finanzierung des unterstützenden Notarztsystems in Delbrück-Westenholz. Landrat Manfred Müller verdeutlichte zu Beginn des Geprächs, dass der Rettungdienst nicht vom Kreis sondern von den Krankenkassen und damit letztlich vom Beitragszahler finanziert wird.

Landrat und Bürgermeister betonten übereinstimmend, den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Versorgung im Notfall bieten zu wollen. Peitz hob hervor, dass die Stadt Delbrück das bisherige hohe Niveau aufrechterhalten möchte und finanziell entlastet werden müsse. Landrat Manfred Müller sicherte dem Bürgermeister zu, im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes das alles positiv zu begleiten. Müller wies darauf hin, dass der Kreis seine Leistungen im Rettungsdienst über die Krankenkassen abrechne und von deren Zustimmung abhängig sei. Denn diese zahlten nur das, was auch im Rettungsdienstbedarfplan steht und vom Gutachter für notwendig erachtet werde. Der neue Plan wird in den kommenden Wochen in Auftrag gegeben und erarbeitet. In dem Gespräch zeichnete sich eine Übergangslösung ab, die in den kommenden Tagen mit den Krankenkassen zu verhandeln ist. Über das Ergebnis wird berichtet.

Hintergrund: Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Nach 2008 wird dieser Plan nun neu erarbeitet. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen grünes Licht geben. Die abschließende Entscheidung trifft dann der Paderborner Kreistag.

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