Kreis Paderborn (krpb). „Im November sind der Allerheiligentag, der Volkstrauertag und der Totensonntag durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage als stille Feiertage besonders geschützt“. Darauf macht Landrat Manfred Müller auch in diesem Jahr aufmerksam.
Neben den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen, insbesondere den Beschränkungen für Veranstaltungen während der Hauptzeit der Gottesdienste, sind folgende Punkte zusätzlich verboten:
Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen erhalten Sie bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Oder ebenfalls unter den Rufnummern 05251 308 736 sowie 05251 308 716 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).
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