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Pressemeldung vom 09.08.2013

Bilanz Betreuungsgeld nach einer Woche: 82 Anträge beim Kreisjugendamt Paderborn gestellt - Stichtagsregelung: Gezahlt wird das Geld für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden -

Kreis Paderborn (krpb). Die Telefone stehen im Paderborner Kreisjugendamt nicht still. Gut eine Woche nach Inkrafttreten des Betreuungsgeldes kommt die Botschaft so langsam an. Doch der Beratungsbedarf ist hoch. Insgesamt 82 Anträge wurden gestellt, 50 davon von Eltern im Kreisgebiet, 32 im Stadtgebiet von Paderborn.

„Habe ich Anspruch auf Betreuungsgeld“, lautet in der Regel die erste Frage, sagt Ute Hochstein vom Paderborner Kreisjugendamt. Die Stichtagsregelung werde von vielen erst einmal nicht verstanden. Ausschlaggebend ist das Geburtstagsdatum des Kindes. Beantragt werden kann diese staatliche Leistung für alle Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Gezahlt wird das Geld an jene Mütter und Väter, die für ihr Kind keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

In der Regel kann das Betreuungsgeld vom Beginn des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Im ersten Jahr nach seiner Einführung werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Bezogen werden kann das Geld für maximal 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes.

Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind, denn die Förderung knüpft nicht an eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, den Kindergeldzuschlag und die Sozialhilfe angerechnet.

Weiter zunehmen dürfte die Zahl der Anträge wohl auch ab Oktober, wenn Eltern mit 14 Monaten Elterngeldbezug dann ihr Kind weiter zu Hause betreuen und nicht in eine Kita geben.

Jedoch fließt dieses Geld nicht automatisch. Es muss schriftlich beantragt werden beim Jugendamt des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn. Die Antragsformulare können Interessierte dort erhalten oder unter www.kreis-paderborn.de herunterladen. Telefonische Informationen unter der 05251 308-604 (Ute Hochstein, Kreisjugendamt Paderborn).

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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