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Pressemeldung vom 11.06.2013

Unterhaltsvorschuss im Kreis Paderborn: Kreisjugendamt zieht Bilanz - Größter Anteil an Leistungsempfängern in Bad Lippspringe, niedrigster in Lichtenau

Kreis Paderborn (krpb). Für Alleinerziehende ist es oft schwer, den Familienalltag zu bewältigen, der Vielzahl von Belastungen standzuhalten. Besonders schwierig wird die Situation dann, wenn das Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder dieser nicht pünktlich gezahlt wird.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt könnte in diesem Fall übergangsweise eine Lösung sein. Unterhaltsvorschuss dient nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern bis zum 12. Lebensjahr, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Gezahlt wird der Unterhaltsvorschuss maximal 72 Monate oder bis zum 12. Lebensjahr.
Die zuständige Unterhaltsvorschusskasse tritt in einem solchen Fall zunächst in Vorleistung, ohne aber den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen.

Durchschnittlich rund 786 Kinder aus dem Bereich des Kreisjugendamtes Paderborn erhielten im Jahr 2012 einen solchen Unterhaltsvorschuss. Eine Gesamtsumme in Höhe von 1.211.622 Euro wurde als übergangsweise finanzielle Unterstützung in schwierigen Lebens- und Erziehungssituationen ausgezahlt.

Demgegenüber konnten im letzten Jahr knapp 335.000 Euro von unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt werden. Mit steigender Tendenz: Die Rückzahlquote aus 2011 von durchschnittlich 25 %, liegt im Jahresverlauf 2012 bereits bei 27 %.

Der Kreisanteil der Kinder von null bis elf Jahren, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen haben, hat sich im Vergleich zu 2011 von 4,6 % auf 4,4 % leicht verringert. Der größte Anteil an Leistungsempfängern ist in Bad Lippspringe mit 9,4 % festzustellen, der niedrigste in Lichtenau mit 2,8 %.

Das Geld vom Staat fließt natürlich nicht einfach so. Jeder Leistungsempfänger ist an seine gesetzlich vorgeschriebene Auskunfts- und Anzeigepflicht gebunden. Persönliche und wirtschaftliche Veränderungen sind von beiden Elternteilen dem zuständigen Jugendamt unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Kreisjugendamt Paderborn unter 05251 308-505, -506, -525 oder -528, im Internet unter www.kreis-paderborn.de sowie im Jugendamt im Paderborner Kreishaus, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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