22. Dezember 2016
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Feuerwerksbatterien) dürfen vom 29. Dezember bis 31. Dezember im Einzelhandel verkauft werden. Grundsätzlich abgefeuert werden darf dieses Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Jahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden (§ 23 Abs. 1 Erste VO zum SprengG).
Aus Rücksicht auf alle Wild- wie Haustiere sollte möglichst nur zum Jahreswechsel geböllert werden, „damit die Tiere keinen Dauerstress haben“, sagt Kreisveterinär Dr. Ralf Lang. Tierhalter sollten ihre Katzen frühzeitig ins Haus holen, Hunde und Katzen generell an einem Ort im Haus untergebracht sein, der lärmgeschützt ist. Auch Pferde reagieren unter Umständen verängstigt. Der Feuerwerkslärm erschreckt die Tiere, deshalb sollte auch in der Nähe von Hofstellen und Stallungen nicht geballert werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Kinderfeuerwerk) dürfen in Deutschland ganzjährig auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden.
Das Zünden von Böllern & Co. gehört zu den beliebtesten aber auch gefährlichsten Silvesterbräuchen. Also „Hände weg von illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern“, rät das Paderborner Kreisordnungsamt. Hier drohen schwerste Verletzungen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung hat auf ihren Seiten ein Video eingestellt, das eindrucksvoll zeigt, was ein solcher illegaler Feuerwerkskörper in einer (nachgestellten) Hand anrichtet.
Theo Kleemann, Leiter der Paderborner Kreisfeuerwehrzentrale und Brandschutzdienststelle/Vorbeugender Brandschutz warnt vor leichtsinnigem und unsachgemäßem Umgang mit Knallkörpern. Häufigste Verletzungen sind Verbrennungen und Prellungen der Hände bis hin zu aufgeplatzten und sogar abgerissenen Fingern. Auch Verletzungen der Augen und des Trommelfells kommen immer wieder vor.
Damit Silvester nicht im Krankenhaus endet oder die Feuerwehr ausrücken muss, hat die Kreisfeuerwehrzentrale eine Reihe von wichtigen Tipps und Hinweisen im Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt. Der wichtigste Tipp: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
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