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30. März 2017

„Kinderschutz bekommt auch in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit einen höheren Stellenwert“

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtler: Mustervereinbarung für Vereine und Verbände im Berufskolleg in Schloß Neuhaus vorgestellt

Akteure der Arbeitsgruppe zum Thema § 72a SGB VIII. Von links: Anna Brathun, Philip Krüger, Felix Leifeld, Claudia Graß, Volker Kohlschmidt, Theresa Bartz und Oliver Boraucke erarbeiteten in den vergangenen Wochen die Mustervereinbarung  (© Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Michaela Pitz) 
Akteure der Arbeitsgruppe zum Thema § 72a SGB VIII. Von links: Anna Brathun, Philip Krüger, Felix Leifeld, Claudia Graß, Volker Kohlschmidt, Theresa Bartz und Oliver Boraucke erarbeiteten in den vergangenen Wochen die Mustervereinbarung (© Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Michaela Pitz)

Seit der Einführung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und damit des § 72 a SGB III (Sozialgesetzbuch) müssen alle, die ehren- oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte beispielsweise eine Ferienfreizeit leiten oder eine Kindermannschaft trainieren. „Kinder zu schützen ist ein gesellschaftliches Anliegen. Der Kinderschutz bekommt durch diese Regelung auch in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit einen höheren Stellenwert“, betonten Petra Erger, Leiterin des städtischen Paderborner Jugendamtes und Günther Uhrmeister, Leiter des Kreisjugendamtes, in einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung im Berufskolleg in Schloss Neuhaus. Vorgestellt wurde eine Mustervereinbarung, mit der die Jugendämter von Stadt und Kreis Paderborn den gesetzlichen Auftrag umsetzen wollen: Mit allen Trägern der freien Jugendhilfe (Vereine, Verbände) soll in den kommenden Wochen eine Vereinbarung getroffen werden, um sicherzustellen, dass nur jene Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, die beispielsweise nicht wegen Missbrauch, Misshandlung oder Verletzung der Fürsorgepflicht vorbestraft sind.

Die neue Regelung hat bundesweit bei vielen Vereinen für Irritationen gesorgt. Einige fühlten sich auch unter Generalverdacht gestellt. „Wenn man aber erst einmal erläutert, worum es geht, nämlich Kinder zu schützen, wird auch der ganze Aufwand verständlich“, sagte Armin Bembennek, Fachberater für Jugendarbeit beim Landesjugendamt vor rund 50 Vereins- und Verbandsvertretern.

Die Mustervereinbarung ist in den vergangenen Wochen zwischen Kreis- und Stadtjugendamt in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Dekanat Büren-Delbrück, dem Dekanat Paderborn, dem Jugendreferat des Evangelischem Kirchenkreises und dem Kreissportbund erarbeitet worden. Den Vereinen und Verbänden wird damit die Umsetzung dieser Verpflichtung mit dem so genannten „Regensburger Modell“ erleichtert. Niemand muss seinem Vereinsvorsitzenden Einblick in das erweiterte Führungszeugnis geben. Der Ehrenamtliche legt sein Führungszeugnis bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt vor und beantragt eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sofern alles in Ordnung ist und keine Straftaten im Sinne des § 72 a SGB VIII vorliegen, wird diese Bescheinigung dann anschließend dem Verein oder Verband vorgelegt. Das Führungszeugnis bleibt somit im Privatbesitz, es müssen keine Kopien für den Verein oder Verband angefertigt werden.

Philipp Krüger, Vertretung des Kreissportbundes Paderborn, stellte den gemeinsamen Bearbeitungsprozess der Jugendämter mit den regionalen Dachverbänden als gelungenes Beteiligungsprojekt dar. Die Wahrung des Datenschutzes sowie Möglichkeiten der Entlastung des Ehrenamtes seien wichtig bei der Umsetzung gewesen. Anna Brathun (Kreisjugendamt) und Oliver Boraucke (Stadtjugendamt) stellten schließlich die Mustervereinbarung für Kreis und Stadt Paderborn als gemeinsames Ergebnis vor.

Im nächsten Schritt bekommen die örtlichen Vereine und Verbände diesen Musterentwurf mit der Post. Das Anschreiben der Jugendämter ist verbunden mit einer Empfehlung, sich diesem Verfahren anzuschließen, damit der Wille des Bundesgesetzes im Ehrenamt umgesetzt werden kann. Weitere Informationsveranstaltungen in den Kommunen des Kreises werden noch folgen.

Informationen zur Mustervereinbarung gibt es bei Anna Brathun 05251 308-5121 oder Oliver Boraucke 05251 88-0.

 
 
 

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