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31. August 2018

EU-Datenschutzgrundverordnung

Worauf Vereine achten müssen: Kostenlose Informationsveranstaltung am Donnerstag, 20. September um 17:30 Uhr im Paderborner Kreishaus

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für Vereine, © Stockwerk Fotodesign, Fotolia 
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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Der Vereinsbeauftragte des Kreises Paderborn, Herbert Temborius, hatte deshalb öffentlich angeboten, bei Bedarf eine Informationsveranstaltung für Vereine und andere Interessierte im Kreishaus zu organisieren. 20 Vereine haben sich bereits gemeldet, der Termin steht: „Wir informieren alle Interessierten am Donnerstag, 20.9. um 17:30 Uhr im Paderborner Kreishaus über die vermeintlichen Tiefen und Untiefen der DSGVO“, sagt Temborius. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Landrat Manfred Müller hatte den Ordnungsamtsleiter der Paderborner Kreisverwaltung, Herbert Temborius, vor nahezu genau einem Jahr zum Vereinsbeauftragten bestellt. Seine Aufgabe in dieser Funktion ist es auch, Veranstaltungen zu Themen anzubieten, die den Vereinen auf der Seele liegen. „Das ist hier eindeutig der Fall“, bekräftigt Temborius.

Welche personenbezogenen Daten sind gemeint? Wann ist eine Einwilligung zur Verarbeitung erforderlich? Wie sehen die Auskunfts- und Dokumentationspflichten aus? Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Fragen wie diese werden im Kreishaus beantwortet.

 
 
 
 

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