16. November 2018
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht neuen Leitfaden zur Unterstützung des Breitbandausbaus mit erweiterten Förderbestimmungen
Der gestern erschienene Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ebnet den Weg für noch mehr Turbointernet im Kreisgebiet. Bislang förderfähig waren Gebiete bzw. Adresskoordinaten mit einer aktuellen Versorgung von unter 30Mbit/s im Download. Nun dürfen auch Haushalte, die bislang mit Kupferanschluss mit mehr als 30 Mbit/s als versorgt galten, „mitgenommen werden“ . Sie dürfen damit schon während der geförderten Baumaßnahmen gleichzeitig ans Glasfasernetz angeschlossen werden.
„Der kreisweite Antrag für Glasfaseranschlüsse in den Kommunen wird damit noch effektiver“, erklärt Landrat Manfred Müller.
Die erweiterten Förderbestimmungen seien ein weiterer Meilenstein in Richtung einer möglichst vollständigen Versorgung aller Haushalte mit leistungsfähigen Gigabitanschlüssen.
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