28. Dezember 2018
Alle Jahre wieder… und dann steht Silvester steht vor der Tür. Wann dürfen Böller, Raketen & Co. eigentlich eingekauft und abgefeuert werden?
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Feuerwerksbatterien) dürfen in diesem Jahr vom 28. Dezember bis 30. Dezember im Einzelhandel verkauft werden. Grundsätzlich abgefeuert werden darf dieses Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Jahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden (§ 23 Abs. 1 Erste VO zum SprengG).
Wir möchten, dass Sie sicher Silvester feiern!
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